Neueröffnung der Podologie-Praxis geplant: 30.11.2026

Praxisinformation

Termin rechtzeitig absagen

Ihre Zeit ist wertvoll – unsere auch

Liebe Patientinnen und Patienten,

für Ihre Behandlung reservieren wir einen festen Termin ausschließlich für Sie. Dadurch können wir uns ausreichend Zeit nehmen und Ihre podologische Behandlung sorgfältig, individuell und ohne unnötige Wartezeiten durchführen.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie herzlich, uns so früh wie möglich – möglichst mindestens 24 Stunden vorher – zu informieren. So haben wir die Möglichkeit, den frei gewordenen Termin an eine andere Patientin oder einen anderen Patienten zu vergeben.

Kurzfristige Absagen

Bei einer sehr kurzfristigen Absage kann der reservierte Behandlungszeitraum häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Wir behalten uns daher vor, bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen 50 % des vorgesehenen Behandlungspreises als Ausfallhonorar zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Nicht wahrgenommene Termine

Wird ein vereinbarter Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 38,00 € zu berechnen, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Natürlich wissen wir, dass unvorhersehbare Situationen entstehen können. Sprechen Sie uns in einem solchen Fall gerne an.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme ⚘️

Mit Ihrer rechtzeitigen Terminabsage helfen Sie uns dabei, unsere Praxisabläufe zuverlässig zu organisieren und frei werdende Termine Patientinnen und Patienten anzubieten, die möglicherweise dringend auf eine Behandlung warten.

Ihr Team der

FREITAG® Podologie GmbH