Neueröffnung der Podologie-Praxis geplant: 30.11.2026

Preise

Preise und Kosten

Transparente Kosten für Ihre podologische Behandlung in Memmingen.

FREITAG® Podologie GmbH
Podologie · Medizinische Fußpflege · Sektorale Heilpraktik für Podologie

Unsere Behandlungen werden individuell auf den Zustand Ihrer Füße und Ihre persönlichen Beschwerden abgestimmt. Der tatsächliche Behandlungsumfang kann daher – insbesondere bei komplexen oder zeitaufwendigen Befunden – variieren.

Selbstzahler / Privatpatienten

Preisliste für Selbstzahler

Alle Preise verstehen sich als Selbstzahlerpreise.

Podologische Komplexbehandlung bis 45 Minuten

69 €

Umfassende podologische Behandlung der Füße entsprechend dem individuellen Befund.

  • fachgerechtes Kürzen und Bearbeiten der Nägel
  • Behandlung verdickter oder veränderter Nägel
  • Abtragen übermäßiger Hornhaut
  • Behandlung von Druckstellen und Verhornungen
  • fachgerechte Behandlung von Hühneraugen (Clavi)
  • Reinigung und Pflege der Nagelfalze
  • abschließende, auf den Hautzustand abgestimmte Pflege

Podologische Erstbehandlung / zeitaufwendige Komplexbehandlung

75 €

Für Neupatientinnen und Neupatienten sowie bei besonders zeitaufwendigen oder komplexen Beschwerdebildern.

  • ausführliche Erhebung des Fußstatus
  • Beurteilung vorhandener Beschwerden
  • podologische Behandlung und Beratung zum weiteren Vorgehen

Podologische Teilbehandlung

55 €

Gezielte Behandlung eines begrenzten podologischen Problems, wenn keine vollständige Komplexbehandlung erforderlich ist.

  • Behandlung einzelner schmerzhafter Nagel- oder Hautveränderungen
  • Behandlung von Druckstellen oder lokal begrenzten Beschwerden

Druck- und Reibungsschutz / Polstermaterialien

3 € bis 15 €

Individuelle Druckentlastung und Schutz empfindlicher Hautbereiche, beispielsweise nach der Behandlung von Hühneraugen oder schmerzhaften Druckstellen.

Nagellackentfernung

10 €

Fachgerechte Entfernung vorhandenen Nagellacks vor der podologischen Behandlung.

Nagelprothetik

50 €

Rekonstruktion bzw. Ergänzung eines teilweise fehlenden oder geschädigten Nagels mit geeignetem Nagelprothetikmaterial.

Behandlung eines Hühnerauges (Clavus)

35 €

Fachgerechtes Abtragen bzw. Entfernen eines Hühnerauges mit anschließender Beurteilung und Beratung zur Druckentlastung und Vorbeugung.

Behandlung eines eingewachsenen Fußnagels (Unguis incarnatus)

55 €

Podologische Behandlung eines eingewachsenen bzw. schmerzhaften Nagelbereiches zur Entlastung des betroffenen Nagelfalzes.

Medizinisch notwendige Kontrolle / Nachbehandlung

15 €

Kurzer Kontrolltermin nach einer vorausgegangenen podologischen Behandlung, beispielsweise zur Überprüfung des Heilungsverlaufs oder zur erforderlichen Nachversorgung.

Behandlung von Nagelverdickungen und mykotisch verändertem Nagel

ab 35 €

Fachgerechtes Kürzen, Ausdünnen und Bearbeiten verdickter bzw. mykotisch veränderter Nägel. Ohne Fußbad. Der endgültige Preis richtet sich nach Anzahl der betroffenen Nägel und dem erforderlichen Zeitaufwand.

Nagelspangentherapie

180 €

Individuelle Versorgung eines eingewachsenen oder stark eingerollten Nagels mit einer geeigneten Nagelkorrekturspange.

Versetzen / Nachregulieren einer Nagelspange

90 € pro Spange

Kontrolle, Anpassung und erneute Positionierung der vorhandenen Nagelkorrekturspange im weiteren Therapieverlauf.

Beratungs- und Therapiegespräch

29 €

Individuelle fachliche Beratung zu podologischen Beschwerden, Behandlungsmöglichkeiten, Fuß- und Nagelpflege sowie möglichen weiterführenden Maßnahmen.

Podologische Notfallbehandlung

55 €

Kurzfristige Behandlung bei akuten podologischen Beschwerden, beispielsweise bei einem schmerzhaften eingewachsenen Nagel, akutem Druckschmerz oder anderen behandlungsbedürftigen Fußbeschwerden.

Wichtiger Hinweis

Jeder Fuß und jedes Beschwerdebild ist individuell. Bei besonders zeit- oder materialaufwendigen Behandlungen können die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Behandlungsumfang abweichen. Über eventuell entstehende Mehrkosten informieren wir Sie nach Möglichkeit vor der Behandlung.

Hygiene ist für uns selbstverständlich: Für jede Patientin und jeden Patienten verwenden wir hygienisch aufbereitete und – soweit für die jeweilige Anwendung erforderlich – sterile Instrumente nach den geltenden Hygieneanforderungen.

Kassenpatienten

Preise für Kassenpatienten / Behandlung auf ärztliche Verordnung

Als zugelassene podologische Praxis sind wir berechtigt, podologische Heilmittelbehandlungen nach ärztlicher Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Liegt eine entsprechende medizinische Indikation vor, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine podologische Therapie als Heilmittel verordnen. Die Behandlung erfolgt anschließend entsprechend der ärztlichen Verordnung und den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie.

Wann kann Podologie zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden?

Eine podologische Therapie kann insbesondere bei krankhaften Veränderungen am Fuß verordnet werden, wenn aufgrund bestimmter Grunderkrankungen eine vergleichbare Schädigung der Haut und/oder der Zehennägel mit nachweisbaren Gefühls- oder Durchblutungsstörungen vorliegt.

DF

Diabetisches Fußsyndrom

Podologische Therapie bei einem diabetischen Fußsyndrom mit entsprechenden krankhaften Veränderungen und Schädigungen am Fuß, insbesondere bei diabetischer Neuropathie und/oder Angiopathie.

NF

Neuropathisches Fußsyndrom

Podologische Therapie bei krankhaften Veränderungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, beispielsweise bei bestimmten neurologischen Erkrankungen.

QF

Fußschädigungen bei Querschnittsyndromen

Auch bei bestimmten Schädigungen infolge eines Querschnittsyndroms kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen eine podologische Therapie ärztlich verordnet werden.

Welche podologischen Leistungen können verordnet werden?

Hornhautabtragung

Fachgerechte Entfernung krankhaft verdickter Hornhaut zur Vermeidung von Druckstellen, Hautschädigungen und daraus entstehenden Folgekomplikationen.

Nagelbearbeitung

Fachgerechte Bearbeitung krankhaft verdickter oder veränderter Zehennägel zur Vermeidung von Verletzungen und Folgeschäden.

Podologische Komplexbehandlung

Eine Kombination aus Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung innerhalb einer Behandlung.

Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln

Die Behandlung eines eingewachsenen Zehennagels (Unguis incarnatus) mit einer Nagelkorrekturspange kann unter bestimmten Voraussetzungen ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Ihre gesetzliche Zuzahlung

Für gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Die Zuzahlung beträgt:

  • 10 % der Kosten der verordneten Heilmittelbehandlung
  • einmalig 10,00 € je Heilmittelverordnung

Die 10,00 € werden also nicht bei jedem Behandlungstermin berechnet, sondern einmal für die jeweilige Verordnung.

Beispiel: Enthält Ihre ärztliche Verordnung mehrere podologische Behandlungstermine, zahlen Sie einmalig 10,00 € für diese Verordnung sowie zusätzlich 10 % der tatsächlich anfallenden Behandlungskosten der gesamten Verordnung.

Die genaue Höhe Ihrer persönlichen Zuzahlung kann deshalb je nach verordneter Leistung und Anzahl der Behandlungseinheiten unterschiedlich sein. Selbstverständlich teilen wir Ihnen die konkrete Höhe Ihrer Zuzahlung für Ihre Verordnung gerne mit.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Keine gesetzliche Zuzahlung leisten:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Versicherte mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Bitte bringen Sie Ihren Befreiungsausweis bzw. den entsprechenden Nachweis Ihrer Krankenkasse zu Ihrem Termin mit.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin mit

  • Ihre gültige ärztliche Heilmittelverordnung
  • Ihre elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Ihren Nachweis über eine Zuzahlungsbefreiung
  • vorhandene relevante medizinische Unterlagen, sofern diese für die podologische Behandlung erforderlich sind

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Verordnung richtig ausgestellt wurde? Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung und erklären Ihnen verständlich den weiteren Ablauf sowie eine eventuell anfallende gesetzliche Zuzahlung.

Fragen zu Preisen oder Kassenleistungen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und erklären Ihnen verständlich, welche Kosten auf Sie zukommen.

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