Neueröffnung der Podologie-Praxis geplant: 30.11.2026

Für Ärzte & Zuweiser

Podologische Therapie verordnen

Alles, was Sie für eine formal korrekte Heilmittelverordnung brauchen – kompakt zusammengestellt, mit direktem Draht zu unserer Praxis.

Zusammenarbeit

Verlässliche Versorgung Ihrer Patienten

Unsere Praxis wird von Helga Maria Freitag geführt, staatlich anerkannte Podologin und sektorale Heilpraktikerin für Podologie. Wir arbeiten befundorientiert, dokumentieren jeden Termin und melden auffällige Veränderungen unverzüglich zurück – insbesondere beginnende Läsionen, Infektzeichen, Verdacht auf Osteoarthropathie oder eine Verschlechterung der peripheren Durchblutung.

Auf Wunsch erhalten Sie einen strukturierten Therapiebericht am Ende jeder Verordnung. Für dringende Fälle bieten wir kurzfristige Termine an; bei immobilen Patientinnen und Patienten behandeln wir im Rahmen der mobilen Fußpflege zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung.

Heilmittelkatalog

Verordnungsfähige Positionen

PO1

Hornhautabtragung

Abtragung krankhafter Hornhaut an einem oder beiden Füßen, jeweils als Einzelposition verordnungsfähig.

PO2

Nagelbearbeitung

Bearbeitung krankhaft veränderter Zehennägel an einem oder beiden Füßen.

PO3

Podologische Komplexbehandlung

Kombination aus Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung – die in der Praxis häufigste Verordnung.

PO4

Nagelspangenbehandlung

Orthonyxie bei Unguis incarnatus im Rahmen der Diagnosegruppe, inklusive Anlage, Kontrolle und Wechsel.

Checkliste

Angaben auf der Verordnung

  • Diagnose und ICD-10-Code (z. B. E10.– / E11.– mit Angabe der Fußkomplikation, G63.2, I79.2)
  • Diagnosegruppe DF (diabetisches Fußsyndrom) bzw. die passende Diagnosegruppe bei Neuropathie oder Angiopathie
  • Heilmittel nach Heilmittelkatalog: PO1, PO2, PO3 oder PO4
  • Verordnungsmenge und Behandlungsfrequenz (in der Regel 6 oder 10 Einheiten, meist alle 4–6 Wochen)
  • Angabe, ob ein Hausbesuch erforderlich ist
  • Ggf. Therapiebericht anfordern
  • Behandlungsbeginn: spätestens 28 Tage nach Ausstellung, sofern kein späterer Termin vermerkt ist

Indikationen

Wann eine Verordnung sinnvoll ist

  • Diabetisches Fußsyndrom mit Sensibilitätsstörung oder Angiopathie (Wagner-/Armstrong-Stadien ohne offene Läsion)
  • Polyneuropathie anderer Genese mit Schädigung an Haut oder Nägeln
  • Periphere arterielle Verschlusskrankheit mit Hyperkeratosen oder Nagelveränderungen
  • Zustand nach Ulkus – Rezidivprophylaxe bei erhöhter Risikoklasse
  • Unguis incarnatus mit Indikation zur Spangenbehandlung

Leistungsspektrum

Was wir für Ihre Patienten leisten

  • Sensibilitätsprüfung mit 10-g-Monofilament, Stimmgabeltest, Pulsstatus
  • Risikoklassifizierung und Fotodokumentation des Befundverlaufs
  • Atraumatische Abtragung von Hyperkeratosen und Clavi
  • Nagelbearbeitung inklusive Onychomykose-Reduktion
  • Orthonyxie sowie Silikon-Orthosen zur Druckentlastung
  • Therapiebericht und unmittelbare Rückmeldung bei Läsionen, Infektzeichen oder Verdacht auf Charcot-Fuß
  • Hausbesuche bei immobilen Patientinnen und Patienten

Kontakt für Praxen

Direkter Draht

Telefon: 089 15880714
E-Mail: E-Mail anzeigen
Behandlungsort: Kempterstr. 25, 87700 Memmingen

Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial und Verordnungsvorlagen für Ihr Praxisteam zu. Die Angaben auf dieser Seite fassen die aktuelle Heilmittel-Richtlinie zusammen und ersetzen nicht deren verbindlichen Wortlaut.